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Man glaubt es kaum, so ein blöder Russki hat sich doch tatsächlich die Rechte vom Emoticon ;-) sichern lassen und will nun Firmen abmahnen, die das ohne Lizenzgebühr verwenden.
Näheres unter http://www.stern.de/computer-technik/internet/:Emoticons-Augenzwinker-Smiley-Marke/648754.html?nl=Digital50-2008

Wenn wir ;-) nun ständig verwenden, bekommen wir bestimmt auch noch Besuch aufm Blog vom KGB ;-)
Ihr Wirtschaftsheinis, startet mal sofort einen Rechtesicherungsprozess für unser oben zitiertes Wixer guetgmeint.

EvM
gepostet von MWTH-Mitglied | Labels: | gepostet um 08:51

Kommentare (6)

Hm da hab ich aber kein Bock drauf. Patent- und Urheberrecht ist buähhhhhhhh!

Mit dem ;-) handhaben wir es einfach so:

"Die erste Anregung ist sehr pragmatisch. Neil Swartz – heute Programmierer in Chicago – schlägt vor: "Vielleicht sollten wir uns als Regel auferlegen, dass ein Sternchen (*) in die Betreffzeile jeder Nachricht übernommen wird, die als Witz verstanden werden soll."
Anthony Stentz – heute Professor am Robotik-Institut der Carnegie Mellon entwickelt das Witz-Zeichen-System weiter. Seine – möglicherweise nicht ganz ernstgemeinte Idee: Das Sternchen für gute, das Prozentzeichen für schlechte Witze. Und das Beste: "Wir könnten sogar das *% für Witze benutzen, die so schlecht sind, dass sie lustig sind.""

Besonders die Idee mit dem *% find ich sehr praktisch bei uns aufm Blog ;-)
Scheiße ich mach schon automatisch die Zwinkerdinger... *

Und jetzt noch die Richtigstellung: "Nachdem diese Meldung – geschmückt mit $$$-Zeichen und dem generösen Hinweis Teterins, dass er nicht vorhabe, den privaten E-Mail- oder SMS-Schreiber mit Markenschutzansprüchen zu verfolgen – ihren Weg um den Globus angetreten hatte, entlarvte ein Rospatent-Sprecher die Geschichte heute als Ente. Dieser erklärte nämlich gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur RIA Novosti, die von Teterin ins Spiel gebrachten "mehreren zehntausend Dollar" Lizenzgebühren für eine künftige Verwendung des Smileys seien aus der Luft gegriffen. "Der Smiley charakterisiert nicht die Firma, er kann als solches nicht als Marke genutzt und deshalb auch nicht als Marke eingetragen werden", verdeutlichte der Sprecher gegenüber RIA Novosti. Was Teterin aber offenbar erreicht hatte, war Markenschutz für ein von ihm entworfenes Firmenlogo, das den Zwinker-Emoticon als Bestandteil enthält.
Der Traum vom schnellen Geld dürfte für den umtriebigen Geschäftsmann damit erst einmal geplatzt sein – obwohl er dieses sicherlich gut gebrauchen könnte. Denn sein früherer Arbeitgeber GDM fordert umgerechnet fast 200.000 Euro Schadenersatz von ihm, weil Teterin sich widerrechtlich Geschäftsgeheimnisse angeeignet und gegen Patentbestimmungen verstoßen haben soll. Die GDM Group hatte eine Technik zur Einbettung von Werbung in SMS-Nachrichten entwickelt und sich diese patentieren lassen. Teterin wurde im Jahr 2005 eingestellt, um das auf den Namen "Gigafone" getaufte und unter der Webadresse www.9909.ru promotete Geschäftsmodell zu vermarkten." Quelle: heise.de

Ich bin nur für Internationalisierung, PR und Logistik zuständig.

fkaMMaH

und ich für medizinische Fusspflege bei Hühnern, Nudel-Gewürzsossenfabrikation und Eierlikör-Lagerhaltung

Ente gut, alles gut %*

Ich finds halt so geil, dass der Typ 200000 zahlen soll wegen Patentsverletzung....

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